Aufgabe 14.1

Partizipation Betroffener

Eine Hotelkette möchte eine Software zur Planung der Arbeitszeiten des Zimmerpersonals beschaffen. Die Planung soll weiterhin durch die Personen vorgenommen werden, die sie auch jetzt ohne Computer durchführen. In größeren Hotels ist dies üblicherweise die so genannte Hausdame, die den Einsatz des Zimmerpersonals plant und kontrolliert. Voruntersuchungen haben ergeben, dass eine Unterstützung durch Software einen effizienteren Personaleinsatz ermöglichen würde. Da ohnehin eine Beteiligung des Betriebsrats erforderlich ist, wird ein Gremium eingesetzt, das die Entwicklung und Einführung der Software begleiten soll.

  • Wer ist von der Einführung der Software betroffen?
  • Wie sollte sich das genannte Gremium zusammensetzen?
  • Welche Personen sollten als eigentliche Benutzer bei einem partizipativen Vorgehen einbezogen werden?
  • Wie sollte bei der Entwicklung der Software vorgegangen werden?

Lösung

Betroffen von der Einführung des Systems sind unmittelbar die Hausdamen, die das System benutzen und damit die Planung durchführen. Mittelbar betroffen ist aber auch das gesamte Zimmerpersonal, dessen Einsatz mit der Anwendung geplant wird. So kann es beispielsweise sein, dass bei der bisherigen Planung bestimmte Abreden galten, die in der Software unter Umständen nicht modellierbar sind, etwa dass zwei Mitarbeiterinnen bei Arbeitsschluss nach 22.00 Uhr nur gemeinsam eingesetzt werden können, weil eine von beiden dann nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause kommt und von der anderen mitgenommen werden muss.

Im Gremium sollten auf jeden Fall die Betroffenen angemessen vertreten sein, also durch Personen, die tatsächlich mit dem System arbeiten werden und durch Personen, für die tatsächlich eine Planung mit dem System durchgeführt wird. Diese Personen sollten möglichst nicht alle aus einem einzigen Haus der Kette kommen, da es Unterschiede in den Arbeitsprozessen von Haus zu Haus geben kann, die dadurch eher entdeckt werden. Außerdem müssen in dem Gremium die Vertretungen der Arbeitnehmer und des Managements repräsentiert werden. Seitens des Software-Hauses sollten Entwickler mitarbeiten, die tatsächlich mit der Durchführung des Projekts betraut sind.

Bei einer partizipativen Systementwicklung sind als spätere Benutzerinnen des Systems die Hausdamen einzubeziehen.

Für ein solches Projekt bietet sich ein versionsbezogenes Vorgehen an, das in Bezug auf die Benutzungsschnittstelle durch Prototyping ergänzt werden kann. Die erste Version des Systems sollte möglichst frühzeitig im Testbetrieb in einem einzigen Haus eingesetzt werden, um Probleme in der Benutzung und unvorhergesehene Auswirkungen zu ermitteln. Der Einsatz in allen Häusern erfolgt dann erst mit einer ausgereiften Version.